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Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Teilnahme: 

  1. Berechtigt zur Teilnahme an #saxorail sind junge Erwachsene, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts mindestens 18 Jahre alt sind und während des gesamten Reisezeitraums (01.12.2026 bis 31.11.2027) nicht älter als 27 Jahre sind und die während des Reisezeitraums 2026-2027 eine Berufs-(fach-)schule, eine Fachoberschule oder ein berufliches Gymnasium im Freistaat Sachsen besuchen, bzw. ihr Abschlusszeugnis 2027 erhalten.
     
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Freistaat Sachsen befinden.
     
  3. Jede Person darf sich nur einmal pro Programmjahr bewerben. 
     
  4. Die Person darf bis zum Zeitpunkt der Bewerbung bisher kein Interrail-Ticket bei #saxorail oder vergleichbaren Programmen z.B. beim EU-Programm »DiscoverEU« gewonnen haben. Dies gilt auch für Personen, die als Reisepartner oder -partnerin im Rahmen von #Saxorail bereits ein Ticket gewonnen haben.
     

    Wichtiges über das #saxorail-Programm:

  1. Die Tickets werden vom Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, verlost.
     
  2. Verlost werden Interrail-Tickets, mit denen Ihr 15 Tage am Stück durch ganz Europa reisen könnt. Reisezeitraum ist vom 1 Dezember 2026 bis 30. November 2027. 
     
  3. Ihr könnt bei der Anmeldung auswählen, ob Ihr Euch für ein oder zwei Tickets (das zweite Ticket für eine/n Reisepartner/In) bewerbt. Im Falle eines Gewinns werden dann entsprechend ein bzw. zwei Tickets ausgegeben.
     
  4. Wir freuen uns, wenn wir Euch während Eurer Reise virtuell begleiten dürfen und ihr dafür Saxorail(@saxorail.eu) und die Sächsische Staatskanzlei (@simplysaxony) auf der Reise bei Instagram markiert und unseren Hashtag #saxorail nutzt.
     
  5. Vor Antritt der Reise findet ein für alle Gewinnerinnen und Gewinner sowie für den/die Reisepartner/in verpflichtendes, eintägiges Vorbereitungsseminar voraussichtlich in Dresden, Chemnitz oder Leipzig statt. Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Standorte angeboten. Die Gewinnerinnen und Gewinner dürfen die Reise nur nach der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar antreten. Die Tickets werden erst nach der bestätigten Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar an die Gewinnerinnen und Gewinner und ihre Reisepartner ausgegeben. 

Ablauf und Zeitplan des #saxorail-Programms: 

  1. Die Bewerbungsphase ist vom 21. September bis 11. Oktober 2026. 
     
  2. Die Mitteilung über den Gewinn erfolgt erfolgt am 12. Oktober 2026 per E-Mail. 
     
  3. Nach Gewinnmitteilung habt Ihr zehn Tage Zeit (bis zum 21. Oktober 2026, 23:59 Uhr) uns zurückzumelden, ob Ihr den Gewinn annehmt. Die Rückmeldung erfolgt durch den in der Email enthaltenen Link und mittels eines auszufüllenden Formulars. Im Rahmen der Rückmeldung muss auch der Termin für das Vorbereitungsseminar gebucht werden.
     
  4. Haben wir nach zehn Tagen keine Rückmeldung erhalten, führt dies leider zum Ausschluss vom Wettbewerb und das Ticket/die Tickets werden an eine andere Person verlost. Im Streitfall ist der Zugang der Rückmeldung bei der SK von der bzw. dem Teilnehmenden nachzuweisen.


Allgemeines: 

  1. Alle Teilnahmebedingungen gelten auch für die Reisepartnerin bzw. den Reisepartner. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für die Voraussetzungen der Teilnahme (Alter, Wohnsitz, nur einmalige Bewerbung und kein Gewinn eines vorherigen Tickets). In begründeten Ausnahmefällen kann bei Mitteilung über den Ticketgewinn beantragt werden, dass die/der Reisepartner/in die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen muss. 
     
  2. Die Tickets dürfen nicht veräußert werden. Eine Erstattung bzw. Auszahlung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
     
  3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. 
     
  4. Eine Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss von #saxorail. 
     
  5. Die SK bzw. der Freistaat Sachsen haftet für entstehende Schäden nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragsverpflichtung ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung die Teilnehmende oder der Teilnehmende vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die SK bzw. der Freistaat Sachsen keinerlei Verantwortung oder Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Reise durch Dritte entstehen. Jede reisende Person ist selbst dafür verantwortlich über gültige Reisepapiere (z. B. Personalausweis, Reisepass) zu verfügen und sich über gegebenenfalls geltende Reiseeinschränkungen bzw. Reisevorschriften zu informieren und diese zu erfüllen. Die SK bzw. der Freistaat Sachsen übernimmt keinerlei Haftung, falls die Reise z.B. aufgrund der oben genannten Gründe nicht stattfinden bzw. fortgesetzt werden kann. Außerdem sind die Reisenden selbst dafür verantwortlich, sich um ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland (beispielsweise Kranken- und Unfallversicherung) zu kümmern. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
     
  6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
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