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Brexit - und jetzt?

Was sich mit dem Brexit ändert: Fragen und Antworten

Von einer EU-Fahne wird ein Stern weg radiert © imago images | Panthermedia

Großbritannien hat mit dem 1. Januar 2021 die Zollunion und den gemeinsamen Binnenmarkt mit der EU verlassen und ist nun Drittstaat. Mit dem Austritt müssen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der EU mit einigen nachteiligen Veränderungen rechnen.

Was ändert sich bei Urlaubsreisen?
Einiges: So gibt es beispielsweise Veränderungen bei der möglichen Urlaubsreise nach London, in den Lake District oder die Highlands. Konnte man bislang mit dem Personalausweis einreisen, wird ab dem 1. Oktober 2021 ein Reisepass benötigt. Damit kann man dann bis zu 90 Tage visumfrei im Land bleiben. Mehr Informationen: https://uk.diplo.de/uk-de/brexit-infos-deutsch/faq-informationen-brexit?openAccordionId=item-2421536-4-panel .

Verändern sich die Roaming-Gebühren?
Ja. Künftig lohnt es sich, sich vor einem Urlaub bei seinem Vertragsanbieter über mögliche Kosten informieren,  die durch eine Smartphone-Nutzung entstehen – die bisher bestehenden Roaming-Vereinbarungen enden. Mehr Informationen dazu beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Brexit/Verbraucherschutz/Brexit_Verbraucher_node.html oder beim Europäischen Verbraucherschutzzentrum Deutschland unter https://www.evz.de/presse/pressemitteilungen/brexit-was-sich-ab-dem-1-januar-2021-aendert.html.

Kann ich weiter Online bestellen?
Ja. Zölle fallen hier keine an, aber je nach Warenwert können Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Und die Lieferung könnte künftig etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, denn die Waren müssen vom europäischen Zoll freigegeben werden. Hier hat der Zoll seine Informationen zum Thema zusammengestellt: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/postsendungen-internetbestellungen_node.html

Gibt es Besonderheiten bei Geschäftsreisen zu beachten?
Ja. Künftig wird unterschieden in für kurze Zeit einreisende Geschäftsreisende und in Reisende, die längere Zeit im Land bleiben. Geschäftsreisende sollten sich hier vorher genau informieren, denn im Austrittsabkommen gibt es hierzu zahlreiche Regelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie auch bei Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland, der "Germany Trade an Invest" unter https://www.gtai.de/gtai-de/trade/specials/special-brexit .

Was ändert sich für Studenten durch den Brexit?
Einiges. Zum Beispiel steigen die Studiengebühren für Studierende im Vereinigten Königreich. Es werden mit Studienbeginn 2021/22 die internationalen Studiengebühren fällig, die meist deutlich höher sind als die, die britische Studierende zahlen müssen. Großbritannien wird nicht an der neuen Programmgeneration von Erasmus+ teilzunehmen. Maßnahmen des aktuell laufenden Programms 2014 - 2020 können jedoch weiter gefördert werden. Mehr Informationen finden sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Die Unterschiede zwischen der EU Mitgliedschaft und dem neuen Status des Vereinigten Königreich zeigt eine Checkliste der Europäischen Kommission.

 

Einigung über künftige Beziehungen zwischen Großbritannien und EU

Karte mit Blick auf Ärmelkanal, Frankreich in EU-Farbe, Großbritannien in denen der GB-Flagge, LKW-Stau auf beiden Seiten © AdobeStock

Die britische Regierung und die Europäische Kommission haben sich am 24. Dezember auf die Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen geeinigt. Im Zentrum wird ein Freihandelsabkommen stehen, welches unter anderem vorsieht, dass keine Einfuhrzölle beim Handel zwischen EU und Großbritannien erhoben werden. Für den Import sind keine Mengenbeschränkungen vorgesehen. Dennoch müssen die Handelspartner mit einer neuen Zollgrenze rechnen, an der die entsprechenden Formalitäten eingehalten werden müssen. Mehr Informationen zur Einigung finden Sie hier.

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