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Aufgaben

Warum gibt es die EMK?

Mit der Weiterentwicklung der Europäischen Union änderte sich auch ihre Bedeutung für die Länder. Um dieser gesteigerten Bedeutung gerecht zu werden, sollte ein Gremium geschaffen werden, das den Ländern Mitgestaltung der Europapolitik ermöglichte. So wurde am 1./2. Oktober 1992 in Wildbad Kreuth (Oberbayern) die Europaministerkonferenz (EMK) als eigene Fachministerkonferenz konstituiert. Mit dem Abschluss des Vertrages von Maastricht 1992 und der Gründung der Europaministerkonferenz im selben Jahr, eröffneten sich den Ländern neue Möglichkeiten der Mitsprache in europapolitischen Angelegenheiten.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU sowie die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder. Ebenso obliegt es der EMK, den Geist der europäischen Integration zu fördern und die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit zu harmonisieren. Die in der Europaministerkonferenz gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse und Stellungnahmen zu aktuellen europapolitischen Themen und längerfristigen europapolitischen Grundsatzfragen werden in der Folge an die zuständigen Institutionen in Brüssel und Berlin übermittelt.

Aufgaben der Länder

Mitglieder der Europaministerkonferenz sind jeweils die für Europafragen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatsrätinnen und Staatsräte der 16 deutschen Länder. Dabei wechselt der Vorsitz der Europaministerkonferenz jährlich in alphabetischer Reihenfolge zwischen den 16 Ländern.

Der Freistaat Sachsen hat am 1. Juli 2021 den Vorsitz der EMK vom Saarland übernommen. Turnusmäßige Vorsitzende der 86. Europaministerkonferenz ist damit ab Juli 2021 Staatsministerin für Europa Katja Meier.

Auf politischer Ebene finden jährlich bis zu drei gemeinsame Konferenzen statt. Zu den Konferenzen werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Mitglieder der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie regelmäßig Gesandte aus anderen EU-Staaten und hochrangige Gäste aus Wissenschaft und Wirtschaft für Impulse und Diskussionen eingeladen.

Entscheidungen der EMK

Die Beschlüsse der Europaministerkonferenz bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder die des Bundesrates. Sie werden vorab in den Ministerien und Staatskanzleien auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der Europaministerkonferenz (StAG), die ständige Unterarbeitsgruppe (UAG) Europapolitische Kommunikation sowie weiteren anlass- und projektbezogenen UAGs vorbereitet.

Für eine effektive Wahrnehmung der europapolitischen Interessen der Länder auf Bundes und EU-Ebene arbeitet die Europaministerkonferenz zudem eng mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz, den Fachministerkonferenzen, dem Ausschuss der Regionen (AdR) sowie den zuständigen EU-Institutionen und Vertretungen in der Bundesrepublik zusammen.

Die Europaminister streben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben grundsätzlich Einvernehmen an. Bei Abstimmungen verfügt jedes Land über eine Stimme. Entscheidungen über Angelegenheiten mit Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und ihre Einrichtungen sowie Entscheidungen über die Arbeitsweise der Europaminister:innenkonferenz müssen einstimmig getroffen werden. Andere Entscheidungen bedürfen einer Mehrheit von 13 Stimmen. Ein Land, welches eine andere Meinung als die Mehrheit der Länder vertritt, die Beschlussfassung aber nicht verhindern will, kann Erklärungen zu Protokoll geben.

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